Die seit Oktober in Kraft getretene Energieeinsparverordnung 2009 hat die energetischen Anforderungen an Gebäuden stark erhöht. Die EnEV ist Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, deren Ziel es ist, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % zu reduzieren.
Was hat sich mit der EnEV 2009 u.a. für Sie geändert?
Einhaltung der Mindest-U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) im Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wohn- und Nichtwohngebäude ≥ 19 °C Raumtemperatur im Bestand:
Bei Sanierungen oder Veränderungen wurden nach der neuen EnEV Mindestanforderungen an die Bauteile festgelegt.
Im Neubau ist die Energiebilanz entscheidend. Daher können keine einzelnen U-Werte genannt werden. Der Energiebedarf ist grundsätzlich vom Planer zu errechnen.
Als Anreiz für die Umsetzung der hohen Anforderungen nach EnEV 2009 bietet speziell die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Sanierungsmaßnahmen besonders zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse an.